Das Landgericht Frankfurt hat am 18. März 2015 den Mitfahrdienst UberPOP deutschlandweit verboten. In einer Grundsatzentscheidung hat das Gericht untersagt, Personenfahrten an Fahrer ohne entsprechende Genehmigung zu vermitteln. Das Verbot ist in hohem Maße wettbewerbs- und verbraucherfeindlich, reflektiert jedoch die nicht mehr zeitgemäße Regulierung des Taximarktes in Deutschland. Der Unsinn einer Ortskundeprüfung in Zeiten, in denen jeder Fahrer und fast jeder Fahrgast ein Navigationsprogramm auf seinem Smartphone hat, dürfte offenkundig sein. Auch die vielerorts vorhandene Begrenzung der Taxilizenzen ist nicht mehr sinnvoll. Früher war die Investition in ein Taxi relativ kostspielig und konnte durch die begrenzten Lizenzen abgesichert werden. Heute sorgt die Begrenzung der Taxilizenzen nur noch für eine Marktabschottung und dafür, dass Lizenzen schwarz gehandelt werden, oftmals zu fünfstelligen Euro-Beträgen.
Für die Lizenzinhaber wirft das Taxigeschäft nach wie vor hohe Gewinne ab. Das liegt zum einen an den staatlich regulierten Festpreisen. Diente die Preisregulierung früher dem Schutz der Verbraucher, nutzt sie heute vor allem den Taxiunternehmen, weil der Preiswettbewerb unterbunden wird. Dabei könnten über Apps die Preise genauso einfach verglichen werden wie beim Friseur oder Pizza-Dienst. Wenn überhaupt mögen Höchstpreise noch sinnvoll sein, nicht aber Festpreise. Das Verbot, durch Rabatte oder Sonderangebote günstiger zu sein als andere Anbieter, ist wettbewerbs- und verbraucherfeindlich. Zum anderen resultieren die Gewinne der Taxiunternehmen aus der relativ geringen Bezahlung der Taxifahrer. Taxifahren ist ein typischer Job für Studienabbrecher, Migranten und andere Quereinsteiger, da der Beruf keine Ausbildung und kaum Startkapital erfordert. Die Konkurrenz auf dem Arbeitsmarkt ist daher intensiv und die Entlohnung gering, ganz unabhängig von der Digitalisierung.
Die weitgehend monopolistisch organisierten Taxizentralen haben die Digitalisierung fast verschlafen – bis neue Anbieter wie MyTaxi oder Uber in den Markt eingetreten sind. Diese Plattformen ermöglichen es den Fahrgästen nicht nur, direkt das nächste verfügbare Taxi mit der jeweiligen App zu bestellen. Sie ermöglichen es den Kunden auch, die Fahrer zu bewerten. Dasselbe gilt umgekehrt für die Fahrgäste, die etwa bei Uber von den Fahrern bewertet werden. Die Registrierung von Fahrern und Fahrgästen erhöht für beide die Sicherheit.
Der Staat ist gefordert, die Sinnhaftigkeit bestehender Regelungen zu überprüfen. Im Bereich der Personenbeförderung ist dies komplett gescheitert. Die Stellungnahme der Bundesregierung zum letzten Hauptgutachten der Monopolkommission verheißt hier wenig Gutes: Weiter so wie bisher, heißt das Motto im Wesentlichen. Die Taxiregulierung in seinem Lauf, hält weder Ochs noch Esel auf, hätte man in Anlehnung an ein berühmtes Zitat auch schreiben können.
Eine Liberalisierung des Taximarktes bedeutet nicht, dass nicht ein Mindestmaß an Regulierung sinnvoll sein kann: Zu denken ist an Anforderungen sowohl an die eingesetzten Pkw als auch an die Fahrer, etwa hinsichtlich des gesundheitlichen Zustands, Vorstrafen und Punkten in der Verkehrssünderdatei. Auch über Versicherungspflichten sollte nachgedacht werden, sobald ein gewisses Ausmaß an Personenbeförderungen erreicht wird. Ein pauschales Verbot jedoch, das letztlich vor allem den Verbrauchern schadet und den Taxifahrern selbst kaum hilft, wohl aber den etablierten Taxiunternehmen, ist die denkbar schlechteste Antwort auf die Digitalisierung. Auch hier droht Deutschland den Anschluss zu verlieren.
Eine detaillierte Analyse der möglichen Verbrauchervorteile findet sich in unsere Studie „Chancen der Digitalisierung auf Märkten für urbane Mobilität: Das Beispiel Uber“