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Kommunale Monopole sind gute Monopole, die keinerlei Aufsicht bedürfen

5 Jun

Haha – ok, die Überschrift ist natürlich ein Witz. Genau das scheinen sich jedoch viele Politiker zu denken: Wenn die Monopolgewinne aus überhöhten Verbraucherpreisen bei uns landen, dann ist das ok. Wenn sie bei anderen landen, ist das schlecht. Ein Monopol für mich ist super, für andere aber ist das schlecht, denn Geld verdirbt ja den Charakter.

Nicht viel anders lässt sich erklären, warum heute im Vermittlungsausschuss beschlossen werden soll, kommunale Wasserversorger – wenn sie als kommunale Eigenbetriebe organisiert sind – komplett von der Missbrauchsaufsicht durch die Kartellbehörden auszunehmen. Ist ein kommunaler Wasserversorger privatrechtlich organisiert (z. B. als kommunale GmbH), so können die Kartellbehörden nach wie vor die Preise kontrollieren. Wird das Wasserentgelt jedoch nicht als Preis erhoben, sondern vom kommunalen Eigenbetrieb als Gebühr „verkleidet“, so soll es keinerlei Eingriffsmöglichkeiten für die Kartellbehörden geben. So kann man die Re-Kommunalisierung auch befördern, indem man Monopolgewinne unkontrolliert freistellt – der Staat als gefräßiger  Leviathan, der sich der Kontrolle entzieht, na prima.

Die Lobbyisten der kommunalen Wasserwirtschaft verweisen dann oft auf die indirekte Kontrolle der Gebühren durch Kommunalwahlen und die Kommunalaufsicht. Dies ist allerdings eher ein Witz als eine effektive Aufsicht von Monopolpreisen, wie die langjährige Erfahrung lehrt.

Monopolgewinne versuchen sich die Kommunen auch in der Recyclingwirtschaft zu sichern, indem sie sich vor Wettbewerb schützen. Darüber habe ich mich schon im letzten Jahr in der Zeitschrift Trend (ok, nicht gerade ein Massenmedium) ausgelassen. Heute abend spreche ich darüber mit Gunnar Sohn im Bloggercamp um 18.30 Uhr hier.

Als Einführung ist hier mein Beitrag zu Trend aus dem letzten Jahr, mit dem ich auf die Frage antworten sollte, ob das deutsche Kreislaufwirtschaftsgesetz wegweisend für Europa sei:

„Der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat hat sich am 8. Februar 2012 nach zähem Ringen auf letzte Änderungen am Entwurf des Kreislaufwirtschaftsgesetzes verständigt. Aus ordnungspolitischer Sicht sowie aus Wettbewerbs-und Verbraucherperspektive weist das Gesetz jedoch ganz sicher nicht den richtigen Weg für Europa. Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz ist vielmehr sowohl ordnungspolitisch als auch umweltpolitisch ein Rückschritt. Anstatt Rahmenbedingungen für eine weitere Entwicklung Deutschlands als Recyclingstandort zu schaffen, werden im Wesentlichen kommunale Monopole abgesichert, um den Kommunen in Zeiten leerer Kassen Monopolgewinne zu garantieren.

Das Gesetz wird vor allem die Position der kommunalen Entsorgungswirtschaft stärken und diese weitgehend vor privater Konkurrenz schützen. Privaten Unternehmen soll nach dem Gesetz nur dann eine Lizenz zum Wertstoffsammeln erteilt werden, wenn diese „wesentlich leistungsfähiger“ als die kommunale Konkurrenz sind. Der Bundesrat hatte eine Regelung, die eine Lizenzvergabe an private Entsorgungsträger auch im Falle der Gleichwertigkeit der Sammelleistung ermöglicht hätte, leider blockiert. Durch die nun geplante Regelung wird faktisch verhindert, dass ein privates Entsorgungsunternehmen gegen den Willen einer Kommune Wertstoffe sammeln und Recycling betreiben kann.

Fairer Wettbewerb sieht anders aus. Dabei wäre chancengleicher Wettbewerb nicht nur notwendig, um die Bürgerinnen und Bürger zu entlasten und überhöhte Müllgebühren zu vermeiden, sondern auch um Innovationspotenziale freizusetzen und die Entwicklung eines privaten Wirtschaftszweiges zu ermöglichen, der auch international in diesem Wachstumsmarkt konkurrenzfähig sein könnte. Besonders innovativ sind nämlich vor allem private Unternehmen, nicht aber kommunale Betriebe ohne Wettbewerbsdruck. Für letztere besteht mangels Wettbewerbs kaum ein Anlass mehr, ihre Abfall- und Wertstoffsammelsysteme zu verbessern. Das Gesetz wird daher eine effiziente Sekundärrohstoffgewinnung in Deutschland effektiv verhindern.

Mehrere Verbände wie z.B. Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser und Rohstoffwirtschaft (BDE) und der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung (bvse) haben bereits angekündigt, unmittelbar nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschaftsgesetzes Beschwerde bei der EU-Kommission einzulegen. Auch EU-Umweltkommissar Janez Potocnik hatte im Januar seine Bedenken geäußert. Der richtige Weg für Europa ist der deutsche Weg also ganz sicher nicht.“