Gretchenfrage in der Causa Nikolas Löbel: Warum bezahle ich jemanden dafür, weitere Käufer für meine Masken zu finden, wenn Masken ohnehin wie warme Semmeln weggehen und ich eigentlich keine Aufträge mehr annehmen möchte?

11 Mär

Das ist für mich eigentlich die Kernfrage in der Diskussion um die Vermittlungstätigkeit des Bundestagsabgeordneten Nikolas Löbel. Strafrechtlich ist wohl nicht zu beanstanden, was der CDU-Abgeordnete getan hat. Er hat an zwei private Unternehmen, die händeringend auf der Suche nach Masken waren, die Masken des Unternehmens Bricon Technology aus Wurmlingen vermittelt. Für diese Vermittlung hat er eine Provision von 0,12 Euro pro Maske zzgl. MwSt. eingestrichen, laut BILD-Zeitung rund 250.000 Euro. Ob das marktüblich ist oder nicht, sei einmal dahingestellt.

Der naive Betrachter mag nun sagen (und so wird dies in der Öffentlichkeit auch teilweise kommentiert): Nun gut, das ist ein Geschäft zwischen privaten Unternehmen. Wenn da jemand vermittelt und die privaten Unternehmen das zahlen, auch wenn es vielleicht zu viel ist – wo ist das Problem? Es geht ja nicht um Steuergelder.

Das Problem ist aber folgendes: Im April 2020 waren Masken verdammt knapp und sehr schwer zu bekommen. Wer Masken hatte, wurde diese umgehend los. Es dürfte überhaupt kein Problem gewesen sein, als Hersteller Käufer zu finden. Die Preise für Masken – eigentlich Pfennig- bzw- Cent-Produkte – explodierten geradezu und damit die Margen. Die Talkshows waren voll von Diskussionen über die Knappheit bei Masken und die entsprechende Preisexplosion.

Wenn die Käufer der Masken 0,12 Euro pro Maske an den Vermittler zahlen, hätte der Verkäufer auch 0,12 Euro pro Maske mehr verlangen können. Auf diese zusätzliche Marge hat das Unternehmen Bricon Technology jedoch, zugunsten des Vermittlers Nikolas Löbel, verzichtet, obwohl es kein Problem gewesen sein dürfte, Käufer für Masken zu finden. Dies schreibt der Ageordnete sogar selbst in der Email, die die BILD-Zeitung hier abgedruckt hat: „Normalerweise nimmt Bricon schon gar keine Aufträge mehr an.“ Käufer zu finden war also wohl nicht das Problem. Warum also die Zahlung?

Bricon Technology ist – laut dieser Email von Nikolas Löbel – die Firma eines Abgeordneten des Volkskongresses in Peking. Nikolas Löbel wiederum ist Mitglied im Auswärtigen Ausschuss des Deutschen Bundestages. Die Firma eines Abgeordneten des Chinesischen Volkskongresses möchte also einem Abgeordneten des Deutschen Bundestages, der Mitglied im Auswärtigen Ausschuss ist, rund 250.000 Euro zahlen für eine Leistung, die offenbar völlig unnötig und überflüssig ist.

Nun ist dies juristisch betrachtet wohl keine Bestechung, sondern ein Geschäft zwischen Privatleuten. Es mag auch keine weitere Gegenleistung zwischen den Parteien vereinbart worden sein als die Vermittlungsleistung, die aber eigentlich gar nicht notwendig gewesen zu sein scheint. Aus Perspektive eines Ökonomen ergibt sich gleichwohl immer der Verdacht, dass das Unternehmen des chinesischen Politikers – auch wenn es nicht vereinbart worden sein mag – doch irgendeine andere Gegenleistung erwartet haben könnte als die Vermittlungsleistung, die es ja wohl gar nicht benötigt hat. Warum sonst hätte es 250.000 Euro zahlen sollen für etwas, das es nicht braucht?

Wie eine Steuer den Glücksspielneuregulierungs- staatsvertrag („GlüStV 2021“) zum Scheitern bringen kann

6 Jan

Am 1. Juli 2021 soll der Glücksspielneuregulierungsstaatsvertrag („GlüStV 2021“) in Kraft treten, nachdem sich die Bundesländer im letzten Jahr auf einen Entwurf geeinigt hatten. Dieser Entwurf des GlüStV 2021 baut zwar auf dem bisherigen Glücksspielstaatsvertrag auf, aber er lockert die bisherige strikte Verbotspolitik im Glücksspielwesen, die sich zum einen juristisch auf schwierigem Terrain befand, zum anderen aber vor allem im Zuge der Digitalisierung als nicht mehr zeitgemäß erwiesen hat. Bestimmte Online-Glücksspiele sollen daher nun unter strengen Regulierungsauflagen ermöglicht werden, wobei unterschieden werden soll zwischen:

  • virtuellen Automatenspielen,
  • Online-Poker und
  • Online-Casinospielen (Roulette, Black Jack etc.).

Neben den Regeln des GlüStV 2021 wird auch die Besteuerung dieser Online-Glücksspiele ein zentraler Punkt des neuen Regelwerkes sein. Dabei wird die Ausgestaltung der Besteuerung einen entscheidenden Einfluss darauf haben, ob die Ziele des GlüStV 2021 erreicht werden können.

Nach § 1 Satz 1 Nr. 2 GlüStV 2021 soll „durch ein begrenztes, eine geeignete Alternative zum nicht erlaubten Glücksspiel darstellendes Glücksspielangebot [der] natürliche[n] Spieltrieb der Bevölkerung in geordnete und überwachte Bahnen [gelenkt] sowie der Entwicklung und Ausbreitung von unerlaubten Glücksspielen in Schwarzmärkten entgegen [gewirkt werden]“. Illegales Glücksspiel soll demnach also bekämpft und die Spielnachfrage hin zu legalen Glückspieltätigkeiten kanalisiert werden. Damit wird die Kanalisierung als eines der (nominell gleichrangigen) Ziele des GlüStV beibehalten und bestätigt. Die Lenkung des natürlichen Spieltriebs in geordnete und überwachte Bahnen mag zwar formell als gleichrangiges Ziel zu den anderen in §1 GlüStV genannten Zielen (Suchtbekämpfung, Jugend- und Spielerschutz, Vermeidung von Spielmanipulation und Betrug, Sicherung der Integrität des sportlichen Wettbewerbs) gelten. Jedoch ist die Kanalisierung des Spiels in legale Bahnen eine Grundvoraussetzung für die Erfüllung aller weiteren Ziele des Glücksspielstaatsvertrages. Denn ohne Kanalisierung in die geordneten Bahnen des Glücksspielstaatsvertrages können dessen Maßnahmen zur Suchtprävention, zum Jugend- und Spielerschutz, zur Bekämpfung von Kriminalität sowie zur Vorbeugung von Gefahren für die Integrität sportlicher Wettbewerbe auch nichts bewirken.

Eine effektive Kanalisierung hin zu legalen Online-Glücksspielen muss durch eine funktionierende Besteuerung flankiert werden, welche Unterschiede der einzelnen Spielformen berücksichtigt und welche das legale Glücksspiel für Spieler nicht so unattraktiv macht, dass diese doch im nicht-legalen Markt spielen. Die deutsche Glücksspielbesteuerung kennt zwei verschiedene Modelle: die Besteuerung der Spieleinsätze und die Besteuerung des Bruttospielertrags. Bei der Besteuerung der Spieleinsätze wird der eingesetzte Betrag pro Spiel versteuert. Bei der Besteuerung des Bruttospielertrags wird hingegen nicht der Spieleinsatz besteuert, sondern der sog. Bruttospielertrag, der sich als Differenz aus sämtlichen Spieleinsätzen (inklusive etwaiger Teilnahmeentgelte) und der Auszahlungen an die Spieler ergibt. Bei der Besteuerung des Bruttospielertrags wird diese Differenz dann mit einem bestimmten Steuersatz belegt.

Eine Arbeitsgruppe einiger Landesfinanzministerien hat nun vorgeschlagen, nicht den Bruttospielertrag, sondern – im krassen Gegensatz zu fast allen anderen EU-Mitgliedsstaaten – den Spieleinsatz mit acht Prozent zu besteuern. Eine solche Besteuerung des Spieleinsatzes in Höhe von acht Prozent würde jedoch dazu führen, dass das legale Glücksspiel für Spieler in Deutschland unattraktiv wird: Faktisch gefährdet eine solche Spieleinsatzsteuer das Ziel der Kanalisierung des Glücksspiels in massiver Weise, weil eine Spieleinsatzsteuer von acht Prozent die möglichen Ausschüttungsquoten und somit die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des legalen Spiels so eklatant verschlechtert, dass viele Spieler lieber im nicht-legalen Markt spielen werden.

Dies lässt sich am Beispiel der virtuellen Automatenspiele verdeutlichen. Bei virtuellen Automatenspielen handelt es sich um eine Form des Glücksspiels, bei dem Spielautomaten online simuliert werden. Die Gewinnwahrscheinlichkeit wird dabei über die Auszahlungsquote an den Spieler, den sogenannten „RTP-Wert“, definiert, wobei RTP für „Return to Player“ steht. Im Durchschnitt liegt die Auszahlungsquote bei den virtuellen Automatenspielen derzeit bei etwa 96 Prozent, wie im Jahresreport 2018 der obersten Glücksspielaufsichtsbehörden in Hessen nachzulesen ist (vgl. dort Tz. 3.2). Dies bedeutet, dass Spieler im Durchschnitt 96 Prozent ihres Spieleinsatzes wieder zurückgewinnen. Vier Prozent des Einsatzes erhält das Casino im Durchschnitt. Die Steuerlast bei einer Spieleinsatzsteuer von acht Prozent liegt allerdings bei acht Euro. Das Online-Casino macht also – sofern sich nichts an den Auszahlungsquoten ändert – Verluste, da die Steuerlast die Einnahmen übersteigen. Eine Spieleinsatzsteuer von acht Prozent wirkt demnach wie eine Besteuerung des Bruttospielertrags von 200 Prozent (acht Euro Steuer auf vier Euro Bruttospielertrag). Unter einer derart hohen Steuerlast kann kein Online-Casino wettbewerbsfähig agieren und würde somit mittel- oder langfristig aus dem Markt ausscheiden.

Online-Glücksspielanbieter müssten daher die Auszahlungsquoten anpassen. Ausgehend von einer wettbewerblichen Auszahlungsquote von derzeit durch­schnittlich 96 Prozent müsste das Online-Casino diese um weitere acht Prozent (die Höhe der Spieleinsatzsteuer) auf 88 Prozent reduzieren. Eine solche Spieleinsatzsteuer von acht Prozent würde dann wie eine Brutto­spielertragssteuer von 66,67 Prozent (acht Euro Steuern von den dann einbehaltenen 12 Euro) wirken. Die Steuerlast ist selbst bei einer Reduzierung der Auszahlungsquote daher immer noch immens – vor allem im europäischen Quervergleich, wo die durchschnittliche Brutto­spielertragssteuer bei 19 Prozent liegt.

Praktisch wird sich eine solche Absenkung der Auszahlungsquote von 96 auf 88 Prozent jedoch gar nicht umsetzen lassen. Der Spieler könnte nämlich auf dem Schwarzmarkt mit demselben Startbudget effektiv etwa dreimal so viel einsetzen bzw. effektiv dreimal so lange spielen wie auf dem regulierten Markt. Das Angebot an Online-Glückspielen ist dabei riesig und die Branche sehr wettbewerbsintensiv. So existieren allein für Spieler aus Deutschland knapp 1.500 Online-Casinos, ein großer Teil davon agiert hierbei im nicht-regulierten Bereich, vor allem aus dem asiatischen und karibischen Raum. Auch wird deutlich, dass auf einschlägigen Portalen mehr als der Hälfte dieser Anbieter eine mindestens gute Reputation bescheinigt wird, was Spielern ein Gefühl von Sicherheit und Zuverlässigkeit vermittelt . Diese Portale sind auch für deutsche Spieler leicht zu erreichen, sie bieten ähnlichen Content an, der auch in deutscher Sprache verfügbar ist, und locken Spieler mit attraktiven Boni. Zudem existieren explizite Vergleichsportale wie dies, dies oder dies, auf denen Spieler die Konditionen (insb. die Auszahlungsquoten) und Entgelte verschiedener Anbieter sehr leicht vergleichen können. Die in Europa lizenzierten Casinoseiten sind daher einem hohen Maß an Wettbewerb durch Casinoseiten aus dem nicht regulierten Bereich ausgesetzt.

Wissenschaftliche Studien und der europäische Vergleich zeigen, dass eine Spieleinsatzsteuer daher erhebliche negative Auswirkungen auf die Kanalisierungsquote hat. Von einer Austrocknung des illegalen Spielbetriebs kann somit keinesfalls ausgegangen werden. Im Gegenteil: die geplante Steuer würde die legale Betätigung virtueller Automatenspiele senken und damit das Volumen des illegalen Glücksspiels erhöhen. Somit wäre eine Abwanderung der Spieler vom regulierten in den Schwarzmarkt praktisch vorprogrammiert. Das Kanalisierungsziel kann so nicht erreicht werden. Faktisch wirkt die Spieleinsatzsteuer damit nicht nur der Kanalisierung und den anderen Zielen des GlüStV, die von einer erfolgreichen Kanalisierung abhängen, sondern auch den fiskalischen Interessen strikt entgegen.

Die reduzierte Spieldauer konterkariert auch das Ziel des GlüStV 2021 in Bezug auf den Spielerschutz. Neben dem möglichen Gewinn ist für Spieler virtueller Automatenspiele die Spieldauer ein wichtiger Aspekt. Eine reduzierte Spieldauer als Folge einer Spieleinsatzsteuer wirkt sich auch dahingehend aus, dass der Spieler zusätzliche Einzahlungen tätigt, um auf seine erwartete bzw. gewünschte Spieldauer zu kommen.

Eine erfolgreiche Kanalisierung hin zu legalen Online-Glücksspielen lässt sich jedoch erreichen, wenn als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung der Bruttospielertrag dient und nicht der Spieleinsatz. In Europa haben sich bisher sämtliche Staaten mit einer Online-Glücksspielregulierung für eine Besteuerung auf Grundlage des Bruttospielertrags entschieden. Frankreich ist – abgesehen von Sportwetten – das einzige europäische Land, das bei Online-Glücksspiel eine Besteuerung des Spieleinsatzes vornimmt, jedoch hier auch nur Online-Poker und auch nur mit einem Steuersatz von zwei Prozent, nicht aber acht – das wäre der vierfache Satz! Zugleich hat sich Frankreich, gerade aufgrund der dort schlechten Kanalisierungsquoten, unlängst für den Wechsel zur Besteuerung des Bruttospielertrags entschieden.

Neben der richtigen Bemessungsgrundlage bei der Glücksspiel­besteuerung ist aber auch die Höhe des angewendeten Steuersatzes entscheidend. Im europäischen Durchschnitt liegt dieser bei etwa 19 Prozent. Mehrere Studien haben sich inzwischen mit der Thematik befasst, wie hoch eine solche Steuer ausfallen kann, ohne das übergeordnete Ziel der Kanalisierung zu tangieren. Dabei kommen die Studien überwiegend zu dem Ergebnis, dass eine effektive Kanalisierung und zugleich ein hohes Steueraufkommen bei einer Besteuerung des Bruttospielertags von 15-20 Prozent erreicht werden kann.

Auswirkungen der Steuerrate auf die Kanalisierungsquote und das Steueraufkommen

Die Abbildung illustriert den Zusammenhang zwischen Kanalisierungsrate und Steuerrate. Die bisherige Besteuerung des Online-Glücksspiels mittels der Umsatzsteuer von ca. 16 Prozent[1] liegt innerhalb des optimalen Besteuerungsintervalls von 15 bis 20 Prozent. Gleiches gilt für den europäischen Durchschnitt von 19 Prozent. Eine Spieleinsatzsteuer hätte bei einer Reduktion des RTP-Werts von 96 auf 88 Prozent die Wirkung einer Bruttospielertragssteuer von 66,67 Prozent. Damit liegt sie sehr deutlich über der optimalen Bruttospielertragssteuer von 15 bis 20 Prozent.

Fazit

Bei einer Besteuerung des Spieleinsatzes mit acht Prozent kann das Kanalisierungsziel nicht erreicht werden. Dies hat dann auch zur Folge, dass nicht das maximale Steueraufkommen erzielt wird. Somit wirkt eine Spieleinsatz­steuer nicht nur dem Kanalisierungsziel, sondern auch den fiskalischen Interessen gänzlich entgegen. Auch die weiteren Ziele des GlüStV 2021, wie der Jugend- und Spielerschutz, können ohne eine erfolgreiche Kanalisierung nicht erreicht werden. Aufgrund internationaler Erfahrungen ist davon auszugehen, dass die Kanalisierungsquote bei einer achtprozentigen Spieleinsatzsteuer deutlich unter 50 Prozent fallen würde. Der GlüStV 2021 würde somit unter einer achtprozentigen Besteuerung des Spieleinsatzes gänzlich scheitern.

Der vorliegende Beitrag basiert auf einem Gutachten im Auftrag des Deutschen Sportwettenverbands (DSWV) und des Deutschen Online Casinoverbands (DOCV), welches hier abgerufen werden kann:


[1] Die Besteuerung erfolgt derzeit auf Basis der Umsatzsteuer von 19 Prozent Die Bemessungsgrundlage ist dabei allerdings der Umsatz abzüglich der Umsatzsteuer. Dies wird an folgendem Beispiel erläutert: Von insgesamt eingenommenen 100 Euro beträgt die Umsatzsteuer 15,97 Euro. Dies ergibt sich aus 100 – 100/1,19. Die Bemessungsgrundlage zur Besteuerung des Online-Glücksspiels liegt damit bei 100 – 15,97 = 84,03 Euro. Auf diesen Betrag werden die 19 Prozent angewendet. Bezüglich des Gesamtumsatzes von 100 Euro entspricht dies einem effektiven Steuersatz von ca. 16 Prozent.

Den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in seinem Lauf…..

6 Jan

Vom 1. Januar an sollte der Rundfunkbeitrag um 86 Cent pro Monat steigen, so hofften die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender. Doch in Sachsen-Anhalt wollte die CDU nicht zustimmen. Damit könnte das Vorhaben scheitern, denn alle 16 Landtage müssen der Beitragserhöhung eigentlich zustimmen. Es bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht nun in dieser Angelegenheit urteilen wird. Entsprechend nervös reagierten nicht nur einige Angestellte des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Selbst CDU-Parteifreunde wie Ruprecht Polenz rückten ihre Magdeburger Kolleginnen und Kollegen direkt in die Nähe der AfD und warfen ihnen vor, die Demokratie auszuhöhlen. Wenn die AfD gegen die Erhöhung des Rundfunkbeitrags stimme, so müssten alle anderen, wohl ohne Rücksicht auf die eigene Überzeugung, eben automatisch dafür stimmen, sonst werde die Demokratie gefährdet, so die Vorstellung.

Ich selbst kenne das zu gut. Ein Versuch, unbequeme Kritik loszuwerden, besteht nicht selten darin, die jeweiligen Kritiker in die Nähe der AfD oder auch von Verschwörungstheoretikern oder Klimaleugnern zu rücken. Ob eine solche Taktik besonders förderlich für einen demokratischen Diskurs ist, sei dahin gestellt. In jedem Fall erschwert es – und das ist sicher nicht unbeabsichtigt – eine sachorientierte Diskussion der Frage, ob der öffentlich-rechtliche Rundfunk in dem heutigen Umfang und der heutigen Programmausrichtung sinnvoll ist oder ob nicht doch Reformbedarf besteht und – oh Schreck – es nicht auch Einsparmöglichkeiten gibt, ohne dass gleich ein Kollateralschaden für die Demokratie entsteht.

Faktisch hat Deutschland heute den größten und teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt, mehr als acht Milliarden Euro zahlen wir pro Jahr dafür. Das ist mehr als in jedem anderen Land der Erde, Tendenz zunehmend. Aber brauchen wir einen über Zwangsabgaben finanzierten öffentlich-rechtlichen Rundfunk wirklich in dieser Größe?

Aufgabe des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sollte es ursprünglich einmal sein, die Grundversorgung der Bevölkerung mit einem gesellschaftlich gewünschten Rundfunkangebot sicherzustellen, wenn der Markt dies nicht allein erbringen kann. Und sicher ist ein für die Allgemeinheit geeignetes Bildungs- und Informationsangebot im Bereich Politik, Kunst und Kultur sinnvoll, um einen Pluralismus der Meinungen im Rundfunk zu gewährleisten, kulturelle Vielfalt zu fördern und die Teilnahme aller Gruppen der Gesellschaft an der Kommunikation und Meinungsbildung zu ermöglichen.

Das ursprüngliche Ziel, die Abbildung der Meinungsvielfalt in den Medien prinzipiell sicherzustellen, stammt im Wesentlichen aus den Urzeiten des Fernsehens, als es nur einen, dann zwei oder auch drei Sender gab. Weil die Funkfrequenzen knapp waren, konnte es – technologisch bedingt – nur wenige Sender geben. Die Befürchtung, dass es hier zu einem Meinungsmonopol oder starker Meinungsdominanz einiger weniger hätte kommen können, war sicher nicht unberechtigt. Es war daher richtig, den Pluralismus institutionell durch einen möglichst staatsfernen öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu verankern.

Heute jedoch ist die Situation eine völlig andere. Neue technologische Möglichkeiten sorgen heute für ein äußerst umfangreiches Programmangebot bereit mit etwa 400 TV-Programmen in Deutschland, zahlreichen Video-on-Demand-Angeboten und vor allem neuen Kommunikationskanälen. Diese Angebotspalette sorgt für eine atemberaubende Meinungsvielfalt, die insbesondere durch das Internet ein zuvor nicht dagewesenes Ausmaß erreicht. Nahezu jede Meinung und noch so absurde Verschwörungstheorie finden ihren Weg in die Öffentlichkeit. An einer Vielfalt von Programmen und Meinungen mangelt es, gerade im Internet, nun wahrlich nicht.

Die Problemlage hat sich daher komplett geändert: Es ist nicht der Mangel an verschiedenen Meinungen, sondern eher die Informationsflut, die den Menschen zu schaffen macht. In dieser Situation gelingt es den öffentlich-rechtlichen Medien jedoch immer weniger, alle gesellschaftlichen Gruppen überhaupt zu erreichen. Überspitzt formuliert, sind es vor allem alte, weiße Bildungsbürger in der alten Bundesrepublik, die ARD und ZDF gucken. Bei den jungen, bei Menschen mit Migrationshintergrund, bei weniger gut gebildeten Mitmenschen und auch im Osten Deutschlands haben die öffentlich-rechtlichen Sender deutlich unterdurchschnittliche Marktanteile. Gerade dort erreichen die Sender deutlich weniger Zuschauerinnen und Zuschauer.

Während die öffentlich-rechtlichen Sender sich angesichts der Flut an Angeboten in TV und Internet somit immer schwerer tun, mit ihren Politik-, Kultur- und Bildungsangeboten alle Teile der Gesellschaft gleichermaßen zu erreichen, werden erhebliche Teile des Rundfunkbeitrags für Formate und Inhalte aufgewendet, die auch im Privatfernsehen oder sogar viel spannender und sehr, sehr, sehr viel innovativer bei Netflix, Amazon Prime & Co. laufen oder laufen würden. Bundesligafußball könnte natürlich auch privat gesendet werden, ebenso wie viele Krimis, Vorabendserien, Frühstücksendungen, etc. Für die Ausstrahlung der Bundesliga im Free-TV sorgen hier übrigens die Vorgaben des Bundeskartellamtes und nicht etwa ARD und ZDF, wie manche irrtümlich glauben. Die alte Theorie, dass man ein Vollprogramm anbieten muss, damit die Leute nach der Sportschau kleben bleiben, um anschließend das Kulturprogramm zu konsumieren, ist eigentlich schon seit der Erfindung der Fernbedienung überholt, heute aber in jedem Fall. Sie ist auch empirisch überhaupt nicht substantiiert, sondern einfach ein Argument der Güteklasse C. Dass gerade bei Unterhaltung und Sport deutlich gespart werden könnte, ohne dass die Demokratie Schaden nehmen würde, scheint doch vielen, zumindest außerhalb von ARD und ZDF, offensichtlich.

Das ausgedehnte und kostenträchtige Angebot an Fußball, Krimis, Volksmusik und seichter Unterhaltung, welches die Bürgerinnen und Bürger mit ihrem Rundfunkbeitrag zwangsweise mitfinanzieren müssen, ist das eine, was viele Kritiker stört. Bei nicht wenigen Konservativen und Liberalen hat sich jedoch überdies ein Eindruck festgesetzt, dass die politischen Inhalte von ARD und ZDF von rot-grünen Meinungen dominiert werden. Dass bei einer Umfrage unter den Volontären der ARD vor wenigen Wochen sich über 50% den Grünen zuordneten und über 90% dem rot-rot-grünen Spektrum, während für CDU und FDP zusammen nicht einmal 5% der Volontäre eine Präferenz äußerten, trägt – bei allen Schwächen einer solchen Umfrage – sicher nicht gerade dazu bei, den Eindruck zu entkräften, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk unter einer gewissen Einseitigkeit leidet.

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk hat sich gegen Kritik weitgehend in eine Wagenburg zurückgezogen und scheint der Sicht zu folgen, dass es nur ein „mit uns“ oder „gegen uns“ gibt, aber nichts dazwischen. Auf Kritik reagieren die öffentlich-rechtlichen Sender offenbar weniger, indem sie sich sachlich und kritisch damit auseinanderzusetzen, sondern eher damit, „die Reihen in Stellung zu bringen“. Besonders erschreckend war das Bekanntwerden der von der ARD in Auftrag gegebenen Kommunikationsanleitung („Framing Manual“), die im letzten Jahr durchsickerte. Diese Anleitung – so die korrekte Übersetzung von Manual – beginnt mit folgendem Hinweis. „Beginnen wir direkt mit dem Wichtigsten: Wenn Sie Ihre Mitbürger dazu bringen wollen, den Mehrwert der ARD zu begreifen und sich hinter die Idee eines gemeinsamen, freien Rundfunks ARD zu stellen, (…) dann muss Ihre Kommunikation immer in Form von moralischen Argumenten stattfinden.“ Und weiter heißt es wortwörtlich in der Anleitung: „Denken und sprechen Sie nicht primär in Form von Faktenlisten und einzelnen Details. Denken und sprechen Sie zunächst immer über die moralischen Prämissen. (…) Hat man einmal die moralischen Prämissen der eigenen Haltungen und Ziele (wie etwa den Erhalt eines gemeinsamen, freien Rundfunks ARD) durchdrungen, gilt es, diese im nächsten Schritt in Worte zu fassen und dauerhaft eine Sprache zu verwenden, die im Denken der Mitbürger kräftig wirkt und sie von der Notwendigkeit eines gemeinsamen, freien Rundfunks ARD überzeugt.“ Ich muss zugeben: Für mich ist das eine erschreckende Geisteshaltung. Die ARD hat zwar nach Durchsickern der Anleitung richtig gestellt, dass aus ihrer Sicht „Manual“ besser mit Gutachten übersetzt werde, es sich also nicht um eine Anleitung handle, sondern um eine Art Ideensammlung, aber für manche mag sich das doch wie eine nicht ganz so gelungene Ausrede anhören. Die Reaktion auf die geplante Erhöhung des Rundfunkbeitrags folgt jedenfalls genau dem Muster. Kritikern begegnet man nicht mit „Faktenlisten“, sondern mit Moral, genau wie in der Anleitung beschrieben.

Machen wir uns nichts vor: Nennenswerte Reformen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird es nicht geben. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird immer weiter wachsen, auch wenn er immer weniger Menschen erreichen wird. Tragisch wäre es jedoch, wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk irgendwann mehr zur Spaltung der Gesellschaft und zur Polarisierung beitragen sollte als zur Einigung verschiedener gesellschaftlicher Strömungen. Schon allein deshalb wäre es sinnvoll, auf die Kostenbremse zu treten und vielleicht doch die teuersten Sendeinhalte (Fußball und Unterhaltungsshows) und vielleicht auch Krimis und seichte Unterhaltung den alten und neuen privaten Anbietern zu überlassen.

Ein deutlich radikalerer Ansatz wäre es, sich ganz davon zu verabschieden, aus dem Beitragsaufkommen Sendeanstalten zu finanzieren, sondern – ähnlich wie bei der Filmförderung – stattdessen Formate zu fördern, gern auch über viele Jahre, die aber auch bei Privatsendern, bei Netflix, Youtube oder woanders im Internet verbreitet werden könnten. Einen solchen Vorschlag haben wir schon 2015 ausgearbeitet. Ein erster Schritt zu einer solchen Revolution könnte schon darin bestehen, wenigstens einen Teil des Rundfunkbeitrags einmal für einige Jahre für ein solches Experiment zu nutzen, selbst wenn es nur 20 Prozent des Aufkommens wären, um das sich dann Produzenten von Inhalten bewerben können. Sollte das gut funktionieren, ließe sich der kompetitiv vergebene Anteil sogar steigern. Dass dies in Deutschland umgesetzt werden könnte, ist aber vermutlich noch mehr Fiktion als jeder Krimi in ARD und ZDF.

(Dieser Beitrag ist zuerst am 27.11.2020 auf The Pioneer erschienen. Den dazugehörigen Podcast kann man hier nachhören).

Fußball ist unser Leben

15 Mai

Nein, in diesem Beitrag soll es nicht um die Tradition der öffentlichen Selbsterniedrigung mittels Gesang gehen, welche die Deutsche Fußballnationalmannschaft bis 1994 vor jeder WM gepflegt hatte. Aber der damals überaus erfolgreiche Musik-Titel „Fußball ist unser Leben“ traf einen Nerv und erfreut sich bis heute einer gewissen Beliebtheit.
Es ist, wie es ist: Fußball spielt für sehr, sehr viele Menschen in Deutschland eine große Rolle. Ich bin befangen, auch ich liebe den Fußball. Gerade weil aber Fußball so wichtig für Millionen Menschen in Deutschland ist, ist es gut, dass wir den Menschen auch wieder ein bisschen mehr Unterhaltung ermöglichen, erst recht nach der langen Durststrecke fast ohne soziale Kontakte. Es geht hier nicht darum, vermögenden Fußballstars zu helfen, ihren Job nachzugehen. Es geht darum, das Angebot für Millionen Menschen zu reaktivieren, für die Fußball eben mehr ist als nur ein Spiel, bei dem 22 Menschen 90 Minuten einem Ball hinterherlaufen und am Ende immer Deutschland gewinnt.

Die Deutsche Fußball-Liga (DFL) darf den Spielbetrieb heute endlich wieder aufnehmen, allerdings (notgedrungen) ohne Zuschauer. Dazu hat die DFL ein 41-seitiges Konzept für „Geisterspiele“ entwickelt. Die Ministerpräsidenten Armin Laschet (NRW) und Markus Söder (Bayern), in deren Bundesländern zusammen die Hälfte aller Bundesligaclubs spielen, machten sich den Vorschlag schnell zu eigen. Prompt gab es Kritik an der Sonderrolle für König Fußball. So mahnte etwa Grünen-Chefin Annalena Baerbock bei „Anne Will“, dass wir so den sozialen Zusammenhalt verspielten, „weil das zutiefst ungerecht ist für diejenigen Bereiche, in denen ein Kind noch nicht einmal auf eine einsame Schaukel darf.“ Zudem würde der Profifußball „wirtschaftlich definitiv nicht leiden“, und es wäre unfair, weil ja auch kein Handball gespielt werden könne. Sicher ist es prinzipiell gerechter, wenn alle nichts haben und nichts dürfen, als wenn einige etwas haben und etwas dürfen. Die möglichst vollständige Zerstörung der Lebensfreude möglichst aller Personen wäre in der Logik gerecht, aber sie wäre dennoch wenig erstrebenswert. Ob es ein Trost für Kinder wäre, dass andere kein Fußball sehen können, wenn sie nicht auf die Schaukel dürfen? Ich bezweifle es. Und zum Glück dürfen die Kinder ja auch endlich wieder auf die Spielplätze.

Andere Kritiker wie SPD-Politiker Karl Lauterbach befürchten hingegen eher eine falsche Signalwirkung, weil so vielleicht einige die geltenden Vorsichtsregeln (Abstand halten, Masken tragen etc.) nicht mehr ernst genug nähmen. Diese Gefahr mag eventuell bestehen, eine entsprechende Kommunikation wäre sicher sehr hilfreich.

Die Wahrheit ist: Die Kritik an den Öffnungsplänen – wie etwa von Annalena Baerbock – wird oftmals mehr oder minder offen mit Neid begründet. Es könne nicht sein, dass eine Gruppe privilegierter Millionäre wieder ihrem Beruf nachgehen könne, während andere sich weiter einschränken müssen. Bei dieser Argumentation wird völlig übersehen, warum mit dem Fußball Millionen verdient werden: Weil Millionen von Menschen in Deutschland Fußball lieben und genau deswegen bereit sind für Tickets, Merchandising, Pay-TV etc. Millionen Euro auszugeben. Die Leute zahlen dafür, weil der Fußball es ihnen wert ist. Dasselbe gilt für Sponsoren, Werbekunden und Fernsehsender: Sie zahlen sehr viel Geld für Fußball, weil sie wissen, dass sie mit Fußball sehr viele Menschen erreichen.

Wer also das Fußballspielen ieber weiter verboten hätte, tut nicht nur den Vereinen und Spielern weh. Er (oder sie) nimmt Millionen Fußballfans ein Stück Lebensfreude, von der wir doch schon an anderer Stelle viel aufgeben mussten. Wenn aber Fußballspiele unter für die Beteiligten selbst vertretbaren Bedingungen wieder möglich sind, ist es gut, dass wir das zulassen.

Festzuhalten ist außerdem, dass die in Deutschland vorhandenen Laborkapazitäten für Corona-Tests heute nicht ausgeschöpft werden. Durch die Tests der Profifußballer müsste also – Stand heute – kein anderer Test unterbleiben.

Eine gewisse Absurdität hat das Argument, die Fans fühlten sich verraten, wenn ihnen mit der Austragung von Geisterspielen klargemacht würde, dass die Zuschauereinnahmen im Profifußball nicht so wichtig sind wie die Einnahmen aus den Fernsehgeldern. Daher soll man die Vereine wohl lieber gleich in den Konkurs schicken? Absurd. Die Vereine verzichten ja nicht freiwillig auf die Spieltags-Einnahmen, die durch den Verkauf von Tickets, Bratwurst und Bier sonst generiert werden. Die TV-Einnahmen sind deswegen höher, weil im Stadion viel weniger Menschen ein Spiel sehen können als im Fernsehen. So sind pro Bundesligaspieltag im Durchschnitt rund 38.000 Zuschauer im Stadion, allein die Sportschau sehen pro Spieltag aber regelmäßig mehr als zehnmal so viele Leute. Hinzu kommen Zuschauer beim Pay-TV, beim Aktuellen Sportstudio und in zahlreichen anderen Fußballsendungen. Deswegen machen die Einnahmen eines Spieltags nur rund 14 Prozent der Gesamteinnahmen aus, die Medienrechte aber 33 Prozent. Im Übrigen machen die Medieneinnahmen beim „reichsten“ Drittel der Vereine „nur“ 28 Prozent aus, während es beim „ärmsten“ Drittel der Bundesligaclubs ganze 42 Prozent sind (vgl. DFL- Wirtschaftsreport 2020). Die TV-Einnahmen sind also gerade für die kleineren Bundesligaclubs essentiell.

Übrigens: Das Risiko von Fußballspielen wird für die Zuschauer in den Stadien und die Spieler auf dem Platz auch in der nächsten Saison nicht geringer sein als jetzt. Solange es keinen Impfstoff gibt, wird das Infektionsrisiko nicht gegen null gehen. Es wäre also ein sehr langer Verzicht auf die „schönste Nebensache der Welt“ geworden. Die DFL hat die wirtschaftliche Bedeutung des Spielbetriebs und der TV-Gelder für die Vereine betont. Nicht wenigen Clubs dürfte ansonsten mittelfristig die Insolvenz drohen.
Das aber ist eigentlich gar nicht das entscheidende Argument aus ökonomischer Sicht. Entscheidend ist, dass heute nur deshalb so viel Geld mit Fußball verdient wird, weil so viele Menschen Fußball lieben und deswegen für Fußball Geld auszugeben bereit sind. Ob es Annalena Baerbock gefällt oder nicht: Relativ wenige Menschen (die Fußballspieler) können für sehr viele Leute mehr Lebensqualität schaffen. Keine andere Branche erzeugt mit so wenig Aufwand eine solche Wertschöpfung. Es geht daher nicht darum, für die Profifußballer eine Ausnahme zu machen. Es geht darum, den Menschen in Deutschland, für die Fußball viel bedeutet, etwas zurückzugeben. Und das ist keine privilegierte Millionärsklasse. Das sind in Deutschland einfach Millionen Bürgerinnen und Bürger.

(Dieser Beitrag ist in redigierter Form zuerst am 9.5.2020 in The Pioneer erschienen).

Fehlstart für Grundschulen in NRW

7 Mai

Dass die Grundschulen in NRW jetzt wenigstens tageweise wieder starten, ist für viele Eltern eine tolle nachricht, insbesodnere wenn man Kinder im Grundschulalter hat, für die das Lernen zuhause auch mit digitalen Möglichkeiten nur begrenzt funktioniert. Wie allerdings die Schulen wieder geöffnet werden, lässt mich als Elternteil ratlos zurück.

In der 20. Schulmail des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) steht unter Überschrift „Präsenzunterricht in den Grundschulen“: „Pro Wochentag wird ein Jahrgang in der Schule unterrichtet; am Folgetag der nächste Jahrgang.“ An einem Tag kommen also die Schülerinnen und Schüler der 1. Klasse, am nächsten Tag die 2. Klasse und so fort. natürlich müssen die Klassen dann – je nach Größe und verfügbaren Räumen – auf zwei oder drei Gruppen aufgeteilt werden. Das heißt, die Schülerinnen und Schüler werden eigentlich kaum von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern unterrichtet, sondern von Lehrerinnen und Lehrern, die vermutlich die Schülerinnen und Schüler und deren Stärken und Schwächen kaum kennen und die Schülerinnen und Schüler kennen die Lehrerinnen und Lehrer auch kaum. Gerade für die Grundschule ist das nicht besonders sinnvoll. Für weiterführende Schulen mag die Idee, jeden Tag einen anderen Jahrgang zu beschulen ja Sinn ergeben, aber für Grundschulen ist der Sinn kaum erkennbar.

Warum werden nicht die Klassen stattdessen auf Gruppen aufgeteilt, sodass jede Gruppe an einem anderen Tag unterrichtet wird, aber dafür von ihren Klassenlehrerinnen und Klassenlehrern? So könnten alle Schülerinnen und Schüler zurück zu den Lehrerinnen und Lehrern, die sie auch kennen. Und auch für die Lehrerinnen und Lehrer wäre es weniger Vorbereitung, wenn sie nicht jeden Tag etwas völlig Anderes machen müssen.

Die Anordnung des Ministeriums, pro Wochentag einen Jahrgang zu unterrichten, sieht so aus, als ginge es primär darum, die Schülerinnen und Schüler irgendwie aufzubewahren, damit die Eltern wieder arbeiten können, aber nicht um eine möglich gute Bildung für die Schülerinnen und Schüler. Die Anordnung „Ein Jahrgang pro Tag“ sollte daher nicht nur nochmals überdacht, sondern zurückgenommen werden.

 

Kinder und Frauen zuletzt!

30 Apr

In Deutschland nehmen Schulen in diesen Tagen wieder den Unterricht auf, wenn auch in sehr reduzierter Form und nur für wenige Schülerinnen und Schüler. Priorität genießen dabei die älteren Jahrgänge, welche kurz vor Prüfungen oder Schulübergängen stehen. Größtenteils geht es für Abiturjahrgänge sowie die 10. Klassen zurück in die Schule, teils auch für 9. und 11. Klassen sowie für 4. oder 6. Klassen als letztes Grundschuljahr. Wann und wie Schulen für jüngere Schülerinnen und Schüler auch nur teilweise wieder öffnen, steht noch in den Sternen. Dasselbe gilt für die Öffnung von Kitas. Über ihre Öffnung beginnt nun sehr langsam eine Diskussion, lange nachdem schon intensiv über Möbel- und Autohäuser, Fußball und vieles andere diskutiert wurde. Und Politikerinnen wie etwa Malu Dreyer mahnen sofort, man solle nicht zu viel erwarten: „Wir werden noch sehr lange mit dem Virus leben müssen.“ Eltern kleiner Kinder müssen sich daher wohl auf eine sehr lange Zeit der Kinderbetreuung und -beschulung in den eigenen vier Wänden einrichten. Kinder und Frauen zuletzt, so das Motto dieser Politik.

Auch wenn kleine Kinder nur selten schwer an Covid-19 erkranken und unklar ist, welche Rolle sie bei der Übertragung spielen, scheint es sicherer zu sein, die kleinen potenziellen Virenschleudern möglichst lange möglichst hermetisch von der Außenwelt abzutrennen und ihnen noch weniger soziale Kontakte zu ermöglichen als allen anderen. Zwar hatten die ersten positiv getesteten Kinder in Deutschland keine Symptome und das Virus konnte nur über vergleichsweise kurze Zeit in den Atemwegen nachgewiesen werden, sodass sie wahrscheinlich nur relativ kurze Zeit andere durch Husten, Niesen oder Sprechen anstecken konnten. Doch klar ist natürlich, dass jüngere Kinder größere Schwierigkeiten haben, Masken zu tragen und Abstand zu halten als ältere. Um die Bevölkerung wirksam vor einer Infektion durch Kinder zu schützen, sollen daher junge Kinder noch länger möglichst viel Zeit zuhause verbringen. Wie lange das sein wird, ist völlig unklar. Klar ist, dass es lange sein wird. Mit einer Rückkehr zu einer Situation, in der kleine Kinder wieder so regelmäßig in die Kita oder zur Grundschule gehen können, dass auch ein zweiter Familienteil außerhalb systemrelevanter Berufe einer Arbeit nachgehen kann, wird vor der Entdeckung eines Impfstoffs und einer anschließenden flächendeckenden Impfung realistischer Weise nicht zu rechnen sein.

Viele Kinder haben daher nun schon seit Wochen keine sozialen Kontakte mehr außerhalb ihrer Familie, welche versucht Home Office und das Betreuen kleiner Kinder, ggf. mit Home Schooling gepaart, zu verbinden. Gerade für Einzelkinder stelle ich mir das nicht leicht vor, so lange auf jeden Kontakt zu Gleichaltrigen vollkommen zu verzichten. Aber selbst viele Kinder mit Geschwistern lechzen nach wochenlanger Isolation in der Familie wieder nach sozialen Kontakten zu Freunden. Während sich etwa ältere Kinder immerhin allein mit einem Freund oder einer Freundin zum Joggen, Bummeln oder einfach Quatschen treffen können und auch über Smartphone leichter Kontakt zu ihren Freundeskreisen halten können, geht das für kleine Kinder viel schlechter. Kitakinder können sich kaum allein mit einem Freund treffen. Das Treffen von zwei Vätern oder Müttern mit ihrem Nachwuchs im Freien – und in manchen Bundesländern sogar zuhause – ist aber bereits illegal. Die Spielplätze sind auch rigoros gesperrt, und selbst ein Picknick mit den Eltern im Park oder am See ist unter Androhung saftiger Strafen verboten. Die ganz Kleinen werden zweifellos am stärksten isoliert und die Isolation trifft sie auch am längsten.

Der Kollateralschaden dieser rigorosen Isolation könnte für die Kinder erheblich sein. In bildungsfernen Millieus, in denen das Home Schooling vermutlich schwieriger ist als etwa in einem Pädagogenhaushalt, verschärft sich das noch einmal mit entsprechenden Konsequenzen für die Ungleichheit in den Bildungschancen. Der Kinderschutzbund warnt zugleich vor zunehmender häuslicher Gewalt gegen Kinder und sieht Kinderrechte gefährdet. Das Wohlergehen der Kleinkinder ist der Politik in Deutschland aktuell faktisch ziemlich egal. Es mag zwar Betroffenheitsbekundungen mit großen Kulleraugen geben, aber faktisch wird eine Politik betrieben, die gerade kleine Kinder primär als Gefahr für die Gesundheit der Gesellschaft betrachtet.

Auch für die Arbeitsteilung in der Familie wird sich ein neues Gleichgewicht einpendeln. Realistisch ist es in der derzeitigen Situation und auch auf unbekannte, wohl ziemlich lange Zeit hinaus kaum möglich, dass beide Partner in einer Familie einer geregelten Arbeit nachgehen, wenn Kinder unter 10 Jahren im Haushalt leben. Sich parallel um ggf. mehrere kleine Kinder zu kümmern, diese ggf. auch zu beschulen und parallel zu arbeiten, mag für eine gewisse Zeit funktionieren, aber nicht für lange Zeit. Praktisch werden daher viele Frauen ihre Karriere in diesen Tagen nach und nach an den Nagel hängen, weil es keinerlei realistische Perspektive auf eine Änderung gibt. Denn die Infektionsgefahr wird im August und im November dieses Jahres nicht geringer sein als jetzt, und vermutlich auch im Mai nächsten Jahres nicht. Das Kürzertreten im Beruf kann – gerade bei kleinen Kindern – zunächst über zusätzliche Elternzeit geschehen, denn pro Kind gibt es ein Anrecht auf drei Jahre Elternzeit, wenn auch unbezahlt. Natürlich kommt auch eine vollständige Aufgabe des aktuellen Jobs in Frage. Es wird aufschlussreich sein, wie sich die Beteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt in diesem und auch im nächsten Jahr entwickeln wird. Theoretisch könnten natürlich auch viele Männer beruflich kürzer treten. Die bisherige Evidenz lässt allerdings nicht erwarten, dass dies in der Realität auch passiert. Im Gegenteil: Es ist zu vermuten, dass faktisch größtenteils Frauen beruflich kürzertreten werden. Voraussichtlich werden wir bei der faktischen, empirisch beobachtbaren Gleichstellung der Geschlechter im Berufsleben wieder um Jahre zurückgeworfen werden.

Ein Grund dafür liegt sicherlich darin, dass die Politik dem großväterlichen Rat der Leopoldina – und großväterlich ist hier durchaus wörtlich zu nehmen, denn an dem Papier der Leopoldina waren fast ausschließlich ältere Männer beteiligt – folgt, den Betrieb in Kindertagesstätten auf absehbare Zeit nur sehr eingeschränkt wieder aufzunehmen.

Der deutsche Weg, die kleinsten am längsten wegzusperren, wird hierzulande als mehr oder minder alternativlos dargestellt. Gleichwohl gehen zahlreiche Länder auf der Welt einen anderen Weg. Neuseeland etwa, das von vielen wegen seiner sehr rigorosen Lockdown-Politik gelobt wird, öffnet zuerst wieder Kitas und Schulen für Kinder unter 10 Jahren. Denn kleine Kinder können sich viel weniger mit digitalen Technologien etwas beibringen als dies größere Kinder können. Sie können auch ihre sozialen Kontakte – anders als ältere Kinder – nicht selbst organisieren. Auch Dänemark, Island und Holland öffnen zuerst Kitas und Grundschulen für kleine Kinder, um weitere Beispiele zu nennen. Ein Unterschied dürfte sein, dass die Regierungen in Neuseeland, Island, Dänemark und Holland von drei Politikerinnen und einem Politiker geführt werden, die relativ jung und damit im Alter typischer Eltern sind und noch nicht zur Generation der Großeltern gehören. Dies mag erklären, warum bei uns das Leitmotiv für den Exit aus dem Lockdown „Kinder und Frauen zuletzt“ sein mag, eine Perspektive für junge Familien ist es nicht.

(Dieser Beitrag ist in redigierter Form zuerst am 30.4.2020 in DIE WELT erschienen).

Und sie schrien nach Klopapier, Klopapier…

18 Apr

Es ist vermutlich mit Sicherheit nicht das wichtigste Thema der Corona-Krise, aber doch eines, das fast alle Menschen aktuell betrifft: das Problem, in Supermärkten Toilettenpapier oder auch Küchenrollen zu bekommen. Toilettenpapier ist in vielen Supermärkten nur noch sehr unregelmäßig zu erhalten. In den Regalen, in denen sonst Toilettenpapier liegt, herrscht oftmals gähnende Leere. Und anders als manche Internetwitze vermuten lassen, beschäftigt das Klopapier-Problem nicht nur die Deutschen. Die Franzosen mögen ja Rotwein horten und die Holländer Cannabis, aber auch in den USA, Spanien oder Italien ist die Nachfrage nach Toilettenpapier dramatisch angestiegen, wie der Statista Consumer Market Outlook belegt. Die australische Tageszeitung Northern Territory News ging gar so weit, als Service für die Leserschaft acht leere Zeitungseiten mit Toilettenpapiermuster zu bedrucken.

Infografik: Klopapierumsatz steigt in Deutschland um 35% | Statista

Warum kommt es weltweit zur beobachteten Knappheit an Toilettenpapier in Supermärkten? Der Grund liegt zum einen – naheliegend – im durch die Corona-Pandemie ausgelösten Nachfrageschock, der auf sehr spezielle Angebotsbedingungen trifft. Natürlich steigt die Nachfrage im Zuge oder auch schon in Erwartung eines Shutdowns (oder sollte man in diesem Kontext vielleicht eher, so wie auf Twitter neulich geschehen, von Shitdown sprechen?). Wenn viele Menschen zuhause bleiben müssen, dann verrichten sie dort auch Geschäfte, die sie sonst im Büro oder anderswo „auswärts“ verrichtet hätten. Die Nachfrage nach Toilettenpapier für den Hausgebrauch steigt also, ausgelöst durch den Shutdown.

Psychologen mögen darüber hinaus erklären können, warum risikoscheue Menschen in Zeiten von Unsicherheit sich ganz besonders mit Produkten bevorraten, die erstens besonders schwer im Gebrauch zu ersetzen sind und zweitens gut lagerbar sind, weil sie kein Verfallsdatum haben, wie eben Toilettenpapier. Das erscheint aber unter der Annahme einer gewissen Risikoaversion auch nicht besonders überraschend. Nicht überraschend ist auch, dass sich Menschen nicht mit Dingen bevorraten, die leicht verderlich sind und/oder leicht durch andere Produkten ersetzt werden können.

Das eigentliche ökonomische Rätsel der Klopapierknappheit in Supermärkten liegt aber nicht in der Frage, warum Menschen temporär mehr Toilettenpapier kaufen (ich denke also nicht, dass das ein dauerhaftes Phänomen ist), sondern warum Supermärkte und Produzenten von Toilettenpapier nicht einfach auf den Nachfrageschock durch ein schnelles zusätzliches Angebot reagieren. Dies ist das eigentliche ökonomische Rätsel, das es zu lösen gilt.

Um dieses Rätsel zu lösen, müssen wir die Toilettenpapier-Branche im Normalzustand betrachten. Bisher war die Nachfrage nach Toilettenpapier immer extrem stabil. Konjunkturelle oder saisonale Schwankungen spielen eigentlich so gut wie keine Rolle. Wenn sich etwa Preise von Toilettenpapier änderten, dann konnte man so gut wie sicher sein, dass dies nicht durch zusätzliche Nachfrage ausgelöst wurde, sondern durch veränderte Angebotsbedingungen, wie etwa höhere Zellstoffpreise oder auch Unternehmenszusammenschlüsse. Toilettenpapier ist damit ökonomisch fast so etwas wie das Gegenteil von Hotels: Die Nachfrage nach Hotelübernachtungen schwankt sehr stark im Zeitablauf. Hotelpreise sind etwa zu Messezeiten hoch, weil die Nachfrage hoch ist, obwohl sich die Kosten ja kaum ändern. Bei Toilettenpapier hingegen schwankte die Nachfrage bisher so gut wie gar nicht. Einzig die Inputpreise etwa für Zellstoff unterliegen gewissen Schwankungen.

Produktion, Vertrieb und Verkauf von Toilettenpapier sind damit immer sehr gut planbar gewesen und verharrten im Grunde fast immer auf demselben Niveau.Das spiegelt sich auch in den Preisen wider, die traditionell im Jahresverlauf so gut wie gar nicht schwankten, lediglich in einer Bandbreite von rund 2%.

Aus Sicht der Hersteller machte es bei einer so extrem stabilen Nachfrage keinen Sinn, freie Produktionskapazitäten bereitzuhalten. Vielmehr galt es Kapazitäten so zu planen, dass diese möglichst optimal ausgelastet werden. Wenn kein saisonaler oder konjunktureller Nachfrageboom oder -einbruch zu erwarten ist, so ist es optimal, möglichst kontinuierlich, Woche für Woche, ohne große Schwankungen dieselbe Menge zu produzieren. Die Produktionskapazitäten werden daher auf die bisher extrem einfach zu prognostizierende Nachfragemenge ausgelegt und es wird nahezu „just-in-time“ produziert.

Auch eine Lagerhaltung machte weder aus Sicht der Hersteller noch aus Sicht der Supermärkte viel Sinn. Toilettenpapier benötigt viel Platz in der Lagerung, ist aber eigentlich ein relativ geringwertiges Gut. Teure Lagerkapazitäten mit geringwertigen Gütern zu blockieren hätte Kosten verursacht ohne einen echten Nutzen zu haben. Wenn die Nachfrage also kaum schwankt, wie es eben bisher bei Toilettenpapier der Fall war, erübrigt sich auch eine große Lagerhaltung. Für die Supermärkte ist Toilettenpapier zudem kein besonders profitables Produkt. Die sog. Flächenproduktivität – eine zentrale Steuerungsgröße für die Profitabilität von Supermärkten – ist bei Toilettenpapier niedrig. Es wird relativ viel Fläche benötigt, aber – zumindest bisher – relativ wenig Umsatz generiert. An einer besonderen Lagerhaltung mit Toilettenpapier haben daher weder Hersteller noch Supermärkte Interesse. Die Toilettenpapierbranche befand sich somit in einem ziemlich stabilen Gleichgewicht, in dem – mehr oder minder „just in time“ – die Menge produziert wurde, die benötigt wurde, nicht mehr, aber auch nicht weniger.

Der durch den Shutdown ausgelöste Nachfrageschock traf somit auf eine weitgehend stabile Produktion und Vertriebslogistik, die nicht schnell ausgedehnt werden kann. In Büros, Restaurants etc. wird nun zwar entsprechend weniger Toilettenpapier verbraucht, doch werden die wenigsten Unternehmen ihre nun ungenutzten Bestände an Toilettenpapier auf den Markt geworfen haben. Vielmehr werden die meisten ihre Bestände einfach für die Zeit nach dem Shutdown aufbewahren. Kurzfristig mag sich der Mangel zudem verschärft haben, weil für den außerhäusigen Gebrauch, wie etwa bei uns an der Uni, recht dünnes Papier auf ziemlich großen Rollen produziert werden, die sich nicht so gut für den Hausgebrauch eignen. (Ein ähnliches Phänomen ist beim Mehl zu beobachten: die 25kg-Säcke sind in der Metro nach wie vor zu erhalten….).

Ausgelöst durch die praktische Erfahrung vieler Verbraucherinnen und Verbraucher, dass Toilettenpapier nunmehr nicht kontinuierlich verfügbar war, haben viele Haushalte eben begonnen, sich sicherheitshalber mit Toilettenpapier zu bevorraten, eben weil Toilettenpapier nur schwer substituierbar ist. Das nächstbeste Substitut dürfte Küchenpapier sein, was sodann ebenfalls knapp wurde. Aufgrund der geringen Kosten ist eine „Übervorratshaltung“ für die meisten Haushalte auch unproblematisch. Die Ware wird nicht schlecht und bindet auch kein nennenswertes Kapital, das „Investment“ ist sehr überschaubar.

Die gute Botschaft ist jedoch: Mittelfristig wird sich das Problem der Klopapierknappheit lösen – denn insgesamt dürften die Deutschen ebenso wie die Italiener, Spanier, Australier und andere auch im Jahr 2020, auf das ganze Jahr gerechnet, nicht mehr Toilettenpapier verbrauchen als in anderen Jahren, auch wenn mehr davon zuhause verbraucht und deshalb im Supermarkt gekauft wird.

Fragen vom SPIEGEL und Antworten, die ihm offenbar nicht gefallen haben

4 Mär

Der Spiegel hat hier eine „wohltuende Aufklärung“ (Gustav Horn) über mich publiziert. Ich möchte da natürlich nicht nachstehen und auch bei der Aufklärung helfen. Hier sind die Fragen, die der SPIEGEL mir mit einer Frist zur Beantwortung von weniger als 24 Stunden geschcikt hatte, von denen sie dann aber rein gar nichts verwendet haben (vermutlich waren es die falschen Antworten…). Also, diese Fragen hat mir Susanne Götze vom Spiegel am Montag geschickt:

„Sehr geehrter Herr Haucap,

für einen Beitrag zum Thema Expertenrat/Klimagesetz sowie dessen Besetzung und bezüglich des Handelsblatt-Beitrages vom 25.2. hätte ich kurze Nachfragen an Sie.

Sie schreiben, dass die Behauptungen im Aufsatz von Frau Kemfert „im Grunde völlig falsch“ seien. Das wird in dem Beitrag aber nicht weiter ausgeführt. Könnten Sie bitte ein paar Beispiele nennen, was für Sie besonders untragbar ist bzw. faktisch falsch und dies bitte belegen?

Könnten Sie uns einige Veröffentlichungen von Ihnen zum Thema Energiewende schicken?

Wie sollte Ihrer Meinung nach der Expertenrat besetzt werden?

Sie sind auch im Kuratorium des Prometheus Institutes aktiv. Inwiefern wird in diesem Zusammenhang die Energiewende diskutiert? Wussten Sie, dass dessen Leiter, Herr Schäffler, sich öffentlich als Klimaskeptiker bezeichnet hat?

Ich bitte Sie um eine schnelle Rückmeldung, spätestens aber bis Dienstagmorgen 10 Uhr.

Mit besten Grüßen, Susanne Götze“
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Meine Antworten:

„Sehr geehrte Frau Götze –

(1) Im Kuratorium von Prometheus haben wir meiner Erinnerung nach bisher nicht über die Energiewende diskutiert. Mir sind auch keine Publikationen von Prometheus zur Energiewende bekannt. Dass Herr Schäffler sich als Klimaskeptiker bezeichnet hat, wusste ich nicht. Ich teile eine solche Skepsis auch nicht, sondern folge dem Mainstream der Wissenschaft. Ich bin ja auch Ökonom und nicht Klimaforscher und glaube daher, was die übergroße Mehrheit der Klimaforscher herausgefunden hat. Ich fände es auch seltsam, wenn mir umgekehrt Klimaforscher jetzt erklären wollten, wie Arbeitslosigkeit oder Inflation entsteht.

(2) Ich sende Ihnen anbei einmal einige Publikationen zur Energiewende, die auf das Big Picture eingehen und an denen ich nicht unerheblichen Anteil hatte. [Konkret waren das folgende Publikationen:

(3) Mir liegt es fern, der Bundesregierung Ratschläge zur Besetzung des Expertenrats zu geben. In dem Kontext ist auch meine Kritik an dem Aufsatz von Frau Kemfert gar nicht entstanden. Diesen Kontext hat das Handelsblatt hergestellt. Sollte die Bundesregierung Beratungsbedarf haben, würde ich zum einen die Experten vom Potsdamer Institut (PIK) empfehlen, zum anderen gibt es bei den Akademien der Wissenschaft (also Leopoldina, acatech etc), gerade im vom BMBF geförderten ESYS Projekt, zahlreiche sehr bewanderte Expertinnen und Experten.

(4) Die Kritik an dem Beitrag in Capital von Frau Kemfert sende ich später in separater Mail.

Viele Grüße

Justus Haucap
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Sehr geehrte Frau Götze –

In meiner Kritik habe ich mich, auch gegenüber dem Handelsblatt, auf folgenden Text von Frau Kemfert bezogen:

Link zum Beitrag von Capital

Zu Beginn schreibt Frau Kemfert: Es „bleibt in der Regel diffus, von welchen Kosten genau die Rede ist. Wer nachfragt, wird meist auf die Förderung der erneuerbaren Energien verwiesen (Einspeisevergütung nach dem EEG-Gesetz). Seit Beginn beträgt die Fördersumme 167 Mrd. Euro, seit 2005 sind es 152 Mrd. Euro, nachzulesen beim Statistischen Bundesamt.“

Für die meisten Leser wird hier der Eindruck erweckt, der Förderung durch das EEG habe bisher 167 Mrd. Euro betragen, weil die Förderung der erneuerbaren Energien mit der Einspeisevergütung nach EEG gleichgesetzt wird. Möglicherweise erkennen Sie aus den Ausführungen von Frau Kemfert ja sofort, dass sie hier nur einen Teil der EGG-Förderung meint und es auch noch andere große Blöcke gibt, die weggelassen werden. Ich denke aber nicht, dass viele Leser das so bemerkt haben.

Seit 2012 besteht die Förderung der erneuerbaren Energien nämlich keineswegs nur aus den festen Einspeisevergütungen, sondern zunehmend aus Vergütungen nach dem sog. Marktprämienmodell. Claudia Kemfert berücksichtigt in ihrer Berechnung jedoch nur die Einspeisevergütungen. Im Jahr 2018 etwa waren dies 11,68 Mrd. Euro, die Vergütungen nach dem Marktprämienmodell in Höhe von rund 13,9 Mrd. Euro für 2018 werden überhaupt nicht erwähnt. Zusammen genommen wären es 2018 aber nicht 11,7 Mrd. Euro, sondern 25,6 Mrd. Euro, d.h. für 2018 werden über die Hälfte der Vergütungen einfach weggelassen. Dies wird nicht erwähnt und daher auch nicht begründet. Aus meiner Sicht darf man so nicht vorgehen. Vom Bundeswirtschaftsministerium wird in der Publikation EEG in Zahlen (konkret in Tabelle 2) richtig die gesamte EEG-Förderung ausgewiesen. Bei den Kosten der Energiewende kommt dann eigentlich auch noch „Kleinkram“ hinzu wie vermiedene Netzentgelte, Förderung für Flexibilität etc., die aber ebenfalls alle unberücksichtigt bleiben.

Zu berücksichtigen ist auch, dass faktisch regelmäßig eine Förderung von 20 Jahren für die erneuerbaren Energien zugesagt wird, d.h. auch viele Vergütungsansprüche, die heute noch nicht ausgezahlt wurden, müssen in Zukunft dennoch ausgezahlt werden. In Unternehmen bildet man für kosten, von denen man schon weiß, dass sie auf einen zukommen werden, Rückstellungen. Berücksichtigt man diese Kosten ebenfalls, so sind wir allein für die EEG-Vergütungen schnell bei über 400 Mrd. Euro nur für den Zeitraum von 2000 bis 2025. Ökonomisch ist dies zu berücksichtigen, weil man das nicht mehr rückgängig machen kann, da die Förderperioden bereits zugesagt wurden.

Falsch ist auch der Satz „Das sind aber keine Kosten, sondern Investitionen.“ Dies kann man als Ökonom aus meiner Sicht nicht so stehen lassen. Erst einmal verursacht jede Investition Kosten. Manche Investitionen rentieren sich dann, weil sie hinreichend hohe Erlöse generieren, andere hingegen rentieren sich nicht. Ob etwa die On-shore Windkraft, die seit über 25 Jahren offenbar nicht ohne Zuzahlungen hinreichende Erlöse generiert, eine so gute Investition in (allen Teilen von) Deutschland ist, dürfte mindestens diskussionswürdig sein und lässt sich nicht durch ein einfaches Beispiel eines Fahrradkaufs entkräften, wie Claudia Kemfert das aber in dem Beitrag macht..

Falsch ist auch die Aussage, „dass die Preise für dich und mich trotzdem gestiegen sind, liegt nicht an den Erneuerbaren Energien, sondern daran dass die Stromversorger die günstigen Börsenpreise nicht an uns Verbraucher weitergegeben haben.“ Es ist zwar richtig, dass es durch die erneubaren Energien einen kurzfristigen Merit-Order-Effekt (und somit Börsenpreissenkungen) gibt. In Teilen ist dieser Effekt aber auch durch den Atomausstieg konterkariert worden. In welchem Umfang der Börsenpreisrückgang nun auf den Merit-Order Effekt der Erneuerbaren Energien zurückzuführen ist, ist Gegenstand intensiver Untersuchungen und Diskussionen. Sicher dürften aber nicht 100% der Preissenkung an den Börsen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zurückzuführen sein. Vielmehr dürfte dies z. B. lange auch an den sehr niedrigen Preisen für CO2-Zertifikate gelegen haben. Deren Preisrückgang in der EU ist zwar teilweise auch auf das EEG zurückzuführen, aber nur teilweise. Einen erheblichen Einfluss hatte auch der Einbruch der Industrieproduktion in Europa in Folge der Wirtschaftskrise 2009. Völlig unterschlagen werden zudem gegenläufige Preis-Effekte, die den Strom für Privatkunden („dich und mich“) teurer machen, wie etwa steigende Netzentgelte (wegen des aufgrund der Energiewende notwendigen Netzausbaus und –umbaus sowie Kosten für Redisptach etc.) und zusätzliche staatliche Abgaben und Umlagen. Staatliche Abgaben und Umlagen machen inzwischen mehr als 50% des Preises für Privatkunden aus.

Auf die angeblich eingesparten Tonnen an CO2 will ich hier nicht eingehen, das ergibt sich aber auch aus den Publikationen von Acatech /ESYS, die ich Ihnen geschickt habe. Die Redundanz der nationalen EEG-Förderung aufgrund der fehlenden Rückkopplung mit dem europäischen CO2-Deckel im EU ETS ist hinreichend bekannt. Aber selbst wenn man das jetzt nicht sehen will, ist es ökonomisch falsch, als Ersparnis für die (angeblich) vermiedenen Tonnen an CO2-Ausstoß 180 Euro je Tonne CO2 anzusetzen. Warum? Der CO2-Preis im EU Emissionshandel ist selbst aktuell noch immer unter 30 Euro und war für die meiste Zeit der EEG-Förderung deutlich niedriger – das heißt, man hätte CO2 auch für sehr deutlich weniger Geld als 180 Euro pro Tonne vermeiden können. Ganz plastisch: Es mag ja sein, dass mir ein Schnitzel 50 Euro wert wäre. Wenn aber ein Schnitzel im Restaurant 20 Euro kostet, spare ich nicht 50 Euro, wenn ich mir selbst das Schnitzel brate, sondern maximal 20 Euro (eigentlich muss ich noch die Kosten für das rohe Schnitzel etc. abziehen). Das heißt: Es mag ja sein, dass durch jede Tonne CO2, die wir vermeiden, 180 Euro an Schäden vermieden werden. Wenn wir dasselbe Ergebnis aber für 30 Euro erreichen können, spart das EEG auch nur 30 Euro ein.

Diese Kritik hatte ich im Übrigen in wesentlichen Teilen auch dem Handelsblatt geschickt. Dass die das nur so verkürzt (also unter Verzicht auf alle Inhalte) transportiert haben, finde auch ich sehr bedauerlich, aber dies ist natürlich in letzter Konsequenz die Entscheidung des Handelsblattes. Ich bedaure das selbst auch sehr, weil man jetzt natürlich als ziemlicher Doofmann darsteht, der nörgelt, aber substanziell nichts zu bieten hat.

Reichen die Kritikpunkte oben oder soll ich noch weiter ausführen?

Viele Grüße

Justus Haucap

PS: Wie und woher Claudia Kemfert auf die von ihre gewählte Ausgangszahl von 300 Mrd. kommt, habe ich auch nach längerer Internetrecherche nicht herausfinden können. Ich selbst habe ein einer Studie für die INSM im Jahr 2016 einmal eine Zahl von 520 Mrd. Euro ermittelt. In unserer Studie ist haarklein nachzulesen, wie wir (damals) auf die Zahl von 520 Mrd. Euro gekommen sind. Daher ist auch der Vorwurf, es bleibe „diffus, von welchen Kosten genau die Rede ist“ , ziemlich aus der Luft gegriffen. Zumindest wir haben das alles dokumentiert. Sicher kann man über die Annahmen und Hypothesen streiten, nur kann man nicht allen Kritikern pauschal unterstellen, es bliebe bei ihnen „diffus, von welchen Kosten genau die Rede ist.“


 

Wie man die Energiewende besser nicht verteidigen sollte

26 Feb

Ende November hat meine Kollegin Claudia Kemfert eine bemerkenswerte Verteidigung der deutschen Form der Energiewende in der Zeitschrift Capital publiziert: Energiewende – Mythen reloaded, so der Titel. In den sozialen Medien wurde der Text gefeiert – endlich fertigt jemand die Lobbyisten von RWE & Co sowie die Klimaleugner der AfD einmal ab, denn etwas Anderes können Kritiker an der deutschen Energiewende ja wohl kaum sein.

Das einzige Problem ist allerdings: An dem Text ist wirklich ziemlich viel einfach völlig falsch. Eine Verteidigung, die nicht auf Fakten und Daten beruht, sondern die sich auf Glaubenssätze und alternativen Fakten bzw. das Weglassen wichtiger Daten stützt, mag in bestimmten Kreisen gut angekommen. In der Wissenschaft ist es nicht so einfach, damit zu reüssieren. Das zeigt sich auch in einem wenig freundlichen Urteil, das einige Wissenschaftler über den Text fällten. Das Handelsblatt publizierte die Quintessenz dieser Urteile in einem zugegeben wenig freundlichen Beitrag am letzten Dienstag. Ich selbst fand den Artikel in Capital auch wenig gelungen, um es nett zu sagen. Das Handelsblatt hat leider nur meine Quintessenz publiziert, nicht aber meine recht ausführliche inhaltliche Kritik.

Besonders bemerkenswert an dem Beitrag in Capital ist, dass gleich zu Beginn des Beitrags die Förderung der erneuerbaren Energien ausschließlich mit der Einspeisevergütung nach dem EEG-Gesetz gleichgesetzt wir. „Seit Beginn beträgt die Fördersumme 167 Mrd. Euro, seit 2005 sind es 152 Mrd. Euro“, so heißt es in dem Beitrag unter Verweis auf das Statistische Bundesamt. Jeder Kenner der Energiewende reibt sich hier verwundert die Augen, denn es ist bekannt, dass seit 2012 die Förderung der erneuerbaren Energien keineswegs nur aus der festen Einspeisevergütung besteht, sondern zunehmend aus Vergütungen nach dem sog. Marktprämienmodell. Claudia Kemfert berücksichtigt in ihrer Berechnung jedoch nur die Einspeisevergütungen. Im Jahr 2018 waren dies 11,68 Mrd. Euro, die Vergütungen nach dem Marktprämienmodell in Höhe von rund 13,9 Mrd. Euro für 2018 werden einfach unter den Tisch gekehrt. Zusammen genommen wären es aber nicht 11,7 Mrd. Euro, sondern 25,6 Mrd. Euro, d.h. für 2018 werden über die Hälfte der Vergütungen einfach weggelassen. Dies wird nicht erwähnt und daher auch nicht begründet und ist mindestens ein grober Fauxpas. Eine solch fehlerhafte Darstellung der EEG-Förderung darf einer Expertin nicht unterlaufen, denn dass die EEG-Förderung aktuell bei rund 25 Mrd. Euro pro Jahr liegt, weiß eigentlich jeder. So wird das vom Bundeswirtschaftsministerium in der Publikation EEG in Zahlen (konkret in Tabelle 2) richtig ausgewiesen und das weiß eigentlich auch jeder. Bei den Kosten der Energiewende kommt dann eigentlich auch noch „Kleinkram“ hinzu wie vermiedene Netzentgelte, Förderung für Flexibilität etc., die aber auch alle unberücksichtigt bleiben.

Wer genau wissen möchte, wie sich Kosten der Energiewende beerechnen lassen, kann das in unserer Studie für die INSM aus dem Jahr 2016 nachlesen. Dort ist haarklein nachlesen, wie wir (damals) auf die Zahl von 520 Mrd. Euro gekommen sind. Daher ist auch der Vorwurf, es bleibe „diffus, von welchen Kosten genau die Rede ist“ , komplett aus der Luft gegriffen. Das Gegenteil ist richtig, wir haben das alles dokumentiert. Sicher kann man über die Annahmen und Hypothesen streiten, nur kann man nicht behaupten, es bliebe „diffus, von welchen Kosten genau die Rede ist.“

Bemerkenswert ist weiterhin, dass nicht nur ein großer Teil der EEG-Vergütungen in dem Capital-Beitrag unter den Tisch gekehrt wird, sondern auch, dass einzig und allein die schon erfolgten Auszahlungen berücksichtigt werden. Allerdings wird faktisch regelmäßig eine Förderung von 20 Jahren für die erneuerbaren Energien zugesagt, d.h. auch viele Vergütungsansprüche, die heute noch nicht ausgezahlt wurden, müssen in Zukunft ausgezahlt werden. Berücksichtigt man dies, so sind wir allein für die EEG-Vergütungen schnell bei über 400 Mrd. Euro nur für den Zeitraum von 2000 bis 2025. Und dann haben wir noch lange nicht 80% der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, sondern vielleicht 50%.

Falsch ist auch der Satz „Das sind aber keine Kosten, sondern Investitionen.“ Dies kann man als Ökonom kaum so stehen lassen. Erst einmal verursacht jede Investition Kosten. Manche Investitionen rentieren sich dann, weil sie hinreichend hohe Erlöse generieren, andere hingegen rentieren sich nicht. Ob etwa die On-shore Windkraft, die seit über 25 Jahren offenbar nicht ohne Zuzahlungen hinreichende Erlöse generiert, eine so gute Investition in (allen Teilen von) Deutschland ist, dürfte mindestens diskussionswürdig sein und lässt sich nicht durch ein einfaches Beispiel eines Fahrradkaufs entkräften.

Falsch ist auch die Aussage, „dass die Preise für dich und mich trotzdem gestiegen sind, liegt nicht an den Erneuerbaren Energien, sondern daran dass die Stromversorger die günstigen Börsenpreise nicht an uns Verbraucher weitergegeben haben.“ Es ist zwar richtig, dass es durch die erneubaren Energien einen kurzfristigen Merit-Order-Effekt (und somit Börsenpreissenkungen) gibt. In Teilen ist dieser Effekt aber auch durch den Atomausstieg konterkariert worden. In welchem Umfang der Börsenpreisrückgang nun auf den Merit-Order Effekt der Erneuerbaren Energien zurückzuführen ist, ist Gegenstand intensiver Untersuchungen und Diskussionen. Sicher dürften aber nicht 100% der Preissenkung an den Börsen auf den Ausbau der erneuerbaren Energien zurückzuführen sein. Vielmehr dürfte dies z. B. lange auch an den sehr niedrigen Preisen für CO2-Zertifikate gelegen haben. Völlig unterschlagen werden zudem gegenläufige Preis-Effekte, die den Strom für Privatkunden („dich und mich“) teurer machen, wie etwa steigende Netzentgelte (wegen des aufgrund der Energiewende notwendigen Netzausbaus und –umbaus sowie Kosten für Redisptach etc.) und zusätzliche staatliche Abgaben und Umlagen. Staatliche Abgaben und Umlagen machen inzwischen mehr als 50% des Preises für Privatkunden aus.

Im Strommarkt für Privtakunden herrscht heute relativ intensiver Wettbewerb, und Unternehmen (die großen Stromkonzerne ebenso wie Stadtwerke) haben zunehmende Probleme, verlustfrei zu arbeiten. Der Niedergang des Börsenkurses von RWE, EON etc. ist sicher keine Folge ihrer zunehmenden Profitabilität und einem Anwachsen ihrer Margen. Vielmehr gab und gibt es zahlreiche Angebote an Privatkunden, die dauerhaft nicht nachhaltig sind, weil die Unternehmen ihre Kosten nicht zurückverdienen können, sodass es auch immer wieder Pleiten gab. Die Aussage, dass „die Stromversorger die günstigen Börsenpreise nicht an uns Verbraucher weitergegeben haben“, hat mit der Realität des Wettbewerbs auf dem Strommarkt wenig zu tun.

Zum sog. „Geisterstrom“ ist zu lesen: „Wenn jemand eine Pizza bestellt, sie dann aber doch nicht isst, muss er sie trotzdem bezahlen.“ Das stimmt natürlich. Nur haben die Verbraucher den Windstrom eben nicht bestellt. Der passende Vergleich wäre eher, dass jeder Pizzabäcker mich ungefragt mit so viel Pizza beliefern darf, wie er möchte (nicht ich) und ich diese Pizzen jederzeit abnehmen muss, ob ich will oder nicht. Vermutlich würde schnell jeder verstehen, dass dann zu viel Pizza und auch zu mieser Qualität geliefert würde. Deswegen sind so neoliberale Ökonomen wie ich nach wie vor der Meinung, dass jeder Verbraucher selbst entscheiden soll, wann er wo mit wie viel Pizza beliefert werden möchte und es keine Annahmepflicht für jede Pizzamenge von jedem Pizzabäcker geben sollte, für deren Entsorgung der Belieferte auch noch zahlen muss. Vielleicht sehe ich irgendwann ein, dass ein solches Wirtschaftssystem der Marktwirtschaft überlegen ist, aber ich fürchte, dass ich da ein verblendeter Ideologe bin, der total egoistisch bestimmen will, wann er Pizza bestellt und auch nur die bezahlen will.

Auf die angeblich eingesparten Tonnen an CO2 will ich hier gar nicht eingehen. Die Redundanz der nationalen EEG-Förderung aufgrund der fehlenden Rückkopplung mit dem europäischen CO2-Deckel im EU ETS ist hinreichend bekannt. Selbst wenn man dies nicht sehen will, ist es falsch, als Ersparnis für die (angeblich) vermiedenen Tonnen an CO2-Ausstoß 180 Euro je Tonne CO2 anzusetzen. Warum? Der CO2-Preis im EU Emissionshandel ist selbst aktuell noch immer unter 30 Euro und war für die meiste Zeit der EEG-Förderung deutlich niedriger – das heißt, man hätte CO2 für sehr deutlich weniger Geld als 180 Euro pro Tonne vermeiden können. Ganz plastisch: Es mag ja sein, dass mir ein Schnitzel 50 Euro wert wäre. Wenn aber ein Schnitzel im Restaurant 20 Euro kostet, spare ich nicht 50 Euro, wenn ich mir selbst das Schnitzel brate, sondern maximal 20 Euro (eigentlich muss ich noch die Kosten für das rohe Schnitzel etc. abziehen). Das heißt: Es mag ja sein, dass durch jede Tonne CO2, die wir vermeiden, 180 Euro an Schäden vermieden werden. Wenn wir das aber für 30 Euro erreichen können, spart das EEG auch nur 30 Euro ein.

Der europäische CO2-Emisionshandel leistet genau das. Warum? Jeder Emittent im EU ETS überlegt, ob er lieber ein Zertifikat (für aktuell knapp 30 Euro) kauft, oder auf den CO2-Ausstoß verzichtet. Genaus dies passiert gerade: Nachdem die CO2-Preise seit 2018 steigen, sinkt die Kohleverstromung in Deutschland, während die relativ CO2-arme Gasverstromung zunimmt.

Falsch ist auch, „eingesparte Kosten von etwa knapp 92 Mrd. Euro seit 2007“ anzusetzen, weil fossile Rohstoffe nicht mehr importiert werden mussten. Warum? Zumindest wenn wir als EEG-Subventionen korrekterweise die sog. Differenzkosten ansetzen, also was für den Strom aus erneuerbaren Energien zusätzlich gezahlt werden musste, nicht aber die Gesamtkosten für den Strom aus erneuerbaren Energien, dann kann ich von dieser Differenz nicht noch etwas abziehen. Diese Differenzkosten sind in Tabelle 4 der Publikation EEG in Zahlen ausgewiesen.

Es gibt eine Reihe von weiteren Punkten, für deren Ausführung mir aktuell leider die Zeit fehlt. Bemerkenswert ist, dass manche Verfechter der deutschen Energiewende (allerdings meine ich hier dezidiert nicht Claudia Kemfert) ihre Kritiker nicht selten pauschal als Klimaleugner, AfD-Anhänger, RWE-Lobbyisten oder sonst etwas darstellen. Teils werden auch gezielt wichtige Informationen weggelassen. Insbesondere wird nicht erwähnt, dass viele der im Handelsblatt aufgeführten Ökonomen sich schon lange für eine Ausweitung des Emissionshandels auf die Sektoren Automobilverkehr, Landwirtschaft und Wohnen aussprechen. Ebenso habe ich in der Vergangenheit immer wieder Vorschläge zur Reform des EEG gemacht, um für dasselbe Geld MEHR Strom aus erneuerbaren Energien zu bekommen, nicht weniger.

Befremdlich finde ich schließlich, wie dünnhäutig manche Verfechter der Energiewende sind. Es mag zeigen, wie dünn auch ihre Argumente sind. Abgesehen davon, einen in die Nähe von Klimaleugnern oder der AfD rücken zu wollen, fällt manchen doch wenig ein. Auch Claudia Kemfert ist nicht gerade zurückhaltend damit auszuteilen. Ich nehme das sportlich, da Stilfragen ja bekanntlich Geschmackssache sind und ich selbst auch – zugegeben – nicht immer ein Kind von Traurigkeit bin.

Das Versagen der SPD oder: Was ich an der SPD jetzt nicht verstehe

24 Sept

Ich bin kein Sozialdemokrat, aber ich habe mich in jüngerer Zeit oft gefragt, warum die SPD Politik gegen ihre eigene Wählerschaft macht. Zum Beispiel: Wenn man unbedingt die klassischen SPD-Wähler im Ruhrgebiet verprellen will, kann man dort laut ein Diesel-Fahrverbot propagieren. Die Grünen-Wähler und FDP-Wähler sind davon sicher kaum betroffen (die haben keine alten Diesel-PKW), aber man gewinnt diese Wähler auch nicht dadurch. Alte Diesel-PKW haben eher Berufspendler, die nicht ganz so super betucht sind. Bei den öffentlich regelmäßig verpönten, aber von mir als Kneipengänger sehr geschätzten – inzwischen wider Willen vieler Stammgäste rauchfreien – Stammtisch- oder Thekengesprächen scheint mir das auch nicht gut anzukommen. Die Energiepolitik, die in der sozialdemokratischen Herzkammer NRW zahlreiche Jobs kostet und untere Einkommensklassen deutlich überproportional belastet, ist ein weiteres Beispiel. Auch hilft man vielen nicht mit einer Frauenquote in Aufsichtsrat oder Vorstand, solange es – gerade in NRW – faktisch kaum Kita-Plätze für unter 3-jährige gibt oder Ganztagsbetreuung in Grundschulen. Das erstere ist zwar für die Politik billig zu bekommen, hilft aber vielen Leuten in ihrem Lebensalltag überhaupt gar nicht. Ich habe den Eindruck, die SPD hat den Draht zu einigen ihrer Wähler verloren (so wie die FDP vor 4 Jahren). Dazu passt, dass die SPD gerade im Ruhrgebiet, historische Verluste eingefahren hat.

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